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Wichtige Informationen für Hersteller

Aufbau der Positivliste

Die Positivliste stellt eine Auflistung aller förderfähigen Maschinen und Geräte im Rahmen der Richtlinie dar. Eine Unterteilung findet in Kategorien und Geräteklassen statt. Eine weitere Untergliederung jeder einzelnen förderfähigen Maschine mit Nennung von Hersteller, Herstellerbezeichnung und Typenbezeichnung entfällt.

Insgesamt beinhaltet die Positivliste derzeit sechs Kategorien mit jeweils förderfähigen Geräteklassen. Innerhalb einer Kategorie werden förderfähige Geräteklassen aufgelistet, welche über eine eigene ID und dazugehörigen technische Kriterien verfügen. Die Geräteklasse stellt damit die Ebene dar, auf welcher die Beantragung und Bewilligung der Fördergegenstände stattfindet.


Anerkennung der Förderfähigkeit

Damit Maschinen und Geräte gemäß Richtlinie als förderfähig anerkannt werden können, müssen alle für diese Geräteklasse aufgelisteten technischen Kriterien erfüllt sein. Jedes einzuhaltende Kriterium für die Anerkennung der Förderfähigkeit wird einzeln in der Positivliste aufgezählt. Sofern für ein Kriterium mehrere Möglichkeiten zur Erfüllung bestehen, so sind diese über ein fett gedrucktes „oder“ gekennzeichnet.

Zur vollständigen Anerkennung der Förderfähigkeit muss die Herstellerbestätigung durch den Hersteller vollständig ausgefüllt und unterschrieben werden.

Diese Herstellerbestätigung ist dem antragstellenden Unternehmen (digital) zur Verfügung zu stellen, da diese ein Pflichtdokument im Rahmen der Antragstellung darstellt. Es genügt somit die zugehörige Herstellerbestätigung einmalig für die jeweilige Maschine auszufüllen. Die Rentenbank empfiehlt die Herstellerbestätigung der einzelnen Maschinen auf der Homepage der Hersteller zu veröffentlichen.

Sie finden die Herstellerbestätigung hier.


Ausfüllen der Herstellerbestätigung

Die Herstellerbestätigung stellt ein Pflichtdokument im Rahmen der Antragstellung dar, mit welchem die Förderfähigkeit des beantragten Fördergegenstands nachgewiesen wird. Es sind Angaben zum Hersteller, eine genaue Benennung der Maschine sowie Erläuterungen über die Einhaltung der technischen Kriterien gemäß Positivliste zu tätigen.

Unter dem Punkt „Angaben zum Fördergegenstand“ sind Hersteller- und Typenbezeichnung der jeweiligen Maschine einzutragen, anhand dieser die Maschine eindeutug identifiziert werden kann. Sofern eine ganze Modellreihe die Kriterien der Positivliste erfüllt, kann die Bezeichnung auch so gewählt werden, dass diese Modellreihe in einer Herstellerbestätigung enthalten sind.
Das Feld „Beschreibung“ muss lediglich dann ausgefüllt werden, wenn für die Einhaltung der Kriterien gemäß Positivliste weitere Ausstattungsmerkmale verbaut sein müssen.

Die zur jeweiligen Geräteklasse geltenden technischen Kriterien sind in den Feldern „Technische Kriterien“ zu bestätigen. Sofern es sich bei einem technischen Kriterium um einen Zahlenwert handelt, ist der genaue Wert der beschriebenen Maschine anzugeben. Sollte es mehrere Möglichkeiten (Kriterien durch „oder“ getrennt) für die Erfüllung eines Kriteriums geben, so ist lediglich ein Wert anzugeben.

Die Förderfähigkeit der beschriebenen Maschine ist nur dann bestätigt, wenn alle in der Auflistung enthaltenen technischen Kriterien mit „ja“ bestätigt und die zugehörigen verpflichtenden Zusatzangaben ausgefüllt wurden.

Abschließend ist das Dokument mit dem Datum der Erstellung, einem Stempel und der Unterschrift der vertretungsberechtigten Person des Herstellers zu versehen. Erst wenn die Herstellerbestätigung vollständig ausgefüllt und unterschrieben ist, erlangt diese Gültigkeit für die Antragstellung.


Sie sind ein Hersteller von entsprechenden Maschinen oder Geräten und haben Fragen zu technischen Spezifikationen oder anderen Themen? Dann wenden Sie sich gerne per E-Mail an positivliste@rentenbank.de.