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Hofnachfolgerinnen und Existenzgründerinnen

Hofnachfolgerinnen und Existenzgründerinnen in der Land- und Forstwirtschaft

Eine lächelnde Frau steht vor einem Wald

Hofnachfolgerinnen und Existenzgründerinnen in der Land- und Forstwirtschaft

Zukunftsfelder im Fokus Hofnachfolgerinnen und Existenzgründerinnen in der Land- und Forstwirtschaft

Wichtigkeit der der Frauen in der Landwirtschaft


Das Leben auf dem Land wird durch Frauen geprägt. Laut der Studie Frauen.Leben.Landwirtschaft des Thünen-Instituts besitzen die befragten Frauen trotz starker Arbeitsmotivation und erheblichem Engagement nur selten Betriebseigentum und verfügen über unzureichende soziale Absicherung. Familien- und Partnerschaftsmodelle sind oft noch traditionell geprägt, was dazu führt, dass junge Frauen nur selten Hoferbinnen oder Betriebsnachfolgerinnen werden.


Insbesondere vor dem Hintergrund der gewaltigen Herausforderungen kann die Landwirtschaft auf das große Potenzial hoch qualifizierter Frauen nicht verzichten.

Aus diesem Grund möchten wir mit unserem Förderangebot dazu beitragen, dass Frauen als verantwortliche Unternehmerinnen in der Land- und Fortwirtschaft erfolgreich sein können. Hierzu bieten wir Förderdarlehen für alle betrieblichen Investitionen in den ersten fünf Jahren nach Betriebsübernahme oder -gründung zu besonders günstigen Premium-Konditionen an:


Zu den Programmbedingungen des Zukunftsfeldes „Hofnachfolgerinnen und Existenzgründerinnen" (PDF)

Zusätzlich bieten wir zur Förderung von Frauen in Kooperation mit der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) ein Förderprogramm für Hofnachfolgerinnen und Existenzgründerinnen in der Land- und Forstwirtschaft an. Der Zeitraum zur Einreichung von Anträgen ist vom 15.09.2024 bis 31.12.2024.

 

Hier geht es zur Website der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) – dem Partner in allen Lebensphasen mit zahlreichen Leistungen und Angeboten zur sozialen Absicherung. Logo der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)

 

Wir beraten Sie gerneMontag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr

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