Wir setzen auf unserer Website Cookies ein. Einige von ihnen sind für das Funktionieren der Webseite notwendig, während andere nicht notwendig sind und uns helfen, unser Onlineangebot zu verbessern und zu analysieren. Soweit es für diese Zwecke erforderlich ist, geben wir Ihre Daten (z.B. Ihre IP-Adresse, Ihr Nutzungsverhalten auf unserer Website) an unsere Partner weiter. Einige Partner behalten sich vor, Ihre übermittelten Informationen zu eigenen Zwecken (z.B. für die Anzeige von personalisierter Werbung, zur Verbesserung der eigenen Dienste) weiterzuverarbeiten. Unsere Partner führen die Informationen möglicherweise mit weiteren Daten, die Sie unseren Partnern anderweitig bereitstellen (z.B. auf anderen Webseiten, in Apps), zusammen. Ihre Informationen können dabei auch geräteübergreifend verknüpft werden. Wir weisen darauf hin, dass sich die Server unserer Partner in Drittländern befinden können, in denen gegebenenfalls kein gleichwertiges Datenschutzniveau gewährleistet ist.
Sie können die Funktionen der Website für alle vorstehenden Zwecke ("Cookies Akzeptieren") oder nur für die von Ihnen angeklickten Zwecke ("Auswahl erlauben") aktivieren. Sie können auch alle Cookies ablehnen („Cookies Ablehnen“). Eine einmal erteilte Einwilligung können Sie jederzeit frei und mit Wirkung für die Zukunft über diesen Cookie-Banner widerrufen.
Weitere Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen. Unser Impressum finden Sie hier.
Cookie-Einstellungen vornehmen
Um diesen Inhalt zu sehen, aktivieren Sie bitte die jeweilige Einstellung im Consent-Banner. Klicken Sie hier, um Ihre Einstellungen anzupassen.
Navigation und Service der Landwirtschaftlichen Rentenbank
Liquiditätshilfen bei Hagelschäden im Gartenbau und in der Landwirtschaft
8. August 2013
Die Landwirtschaftliche Rentenbank, Frankfurt am Main, bietet ab sofort Darlehen zur Liquiditätssicherung für Gartenbaubetriebe und Unternehmen der Landwirtschaft an, die durch Hagelschäden in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind. Betroffene Unternehmen können Liquiditätshilfedarlehen in Anspruch nehmen, wenn sie der Hausbank deutliche Ergebnisrückgänge und zu erwartende Umsatzeinbußen von mindestens 30 % nachweisen.
Die Förderdarlehen werden zu besonders günstigen Top-Konditionen angeboten. Laufzeit und Zinsbindung betragen vier oder sechs Jahre oder zehn Jahre mit fünfjähriger Zinsbindung. Die Darlehen sind mit einem Tilgungsfreijahr ausgestattet. Die Betriebe können zwischen Krediten mit und ohne vorzeitigem Kündigungsrecht wählen. Je nach Laufzeit und Kredittyp liegt der effektive Zinssatz in der günstigsten Preisklasse (A) zurzeit zwischen 1,10 % und 1,94 %.
Die Programmkredite der Förderbank für die Agrarwirtschaft dürfen neben anderen öffentlichen Mitteln, z. B. Zuschüssen, eingesetzt werden, soweit die von der EU vorgegebenen Beihilfeobergrenzen eingehalten werden. Bei allen Förderdarlehen der Rentenbank sind die Kreditanträge an die Hausbank zu richten. In Abhängigkeit von der Bonität und der Werthaltigkeit der Sicherheiten nehmen die Hausbanken auch die Einstufung in die jeweilige Preisklasse vor.