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Navigation und Service der Landwirtschaftlichen Rentenbank
Liquiditätshilfedarlehen der Rentenbank: zusätzliche Zinsverbilligung um bis zu 2 %
17. Februar 2010
Ab März 2010 bietet die Landwirtschaftliche Rentenbank wieder vom Bund verbilligte Liquiditätshilfedarlehen an. Die Darlehen stehen allen landwirtschaftlichen Betrieben zur Verfügung und kombinieren den niedrigen „Top-Zins" der Förderbank mit einer Zinsverbilligung des Bundes von bis zu 2 %. Für die Jahre 2010 und 2011 stellt der Bund jeweils 25 Mio. € für die Zinsverbilligung bereit. Damit kann ein Kreditvolumen von ca. 500 Mio. € jährlich verbilligt werden.
„Die Kombination aus günstigen Liquiditätshilfen der Rentenbank mit der Zinsverbilligung aus Haushaltsmitteln war für die Landwirtschaft bereits 2009 ein Stabilitätsanker in der Krise", erklärt Dr. Horst Reinhardt, der im Vorstand der Rentenbank das Fördergeschäft verantwortet. „Vor dem Hintergrund anhaltend schwieriger und volatiler Märkte leistet der Bund durch die zusätzliche Zinsverbilligung einen wichtigen Beitrag, die finanzielle Basis der Betriebe zu stärken."
Die Liquiditätshilfedarlehen können zum Beispiel für die Rückführung in den letzten Monaten aufgelaufener Kontokorrent- und Lieferantenverbindlichkeiten sowie für anstehende Betriebsmittelkäufe eingesetzt werden. Auch der Kapitaldienst bestehender betrieblicher Darlehen ist förderfähig.
Die maximale Darlehenshöhe beträgt 250 000 €. Je nach Situation des Betriebes sind Laufzeiten von 4, 6 oder 10 Jahren wählbar, wobei das erste Jahr tilgungsfrei ist. Bei einer Laufzeit von 10 Jahren wird die Zinsverbilligung lediglich in den ersten 5 Jahren bis zur Zinsanpassung gewährt. Für das Jahr 2010 wird zusätzlich eine Bürgschaftsvariante angeboten. Bei einer Darlehensobergrenze von 100 000 € bürgt der Bund für 50 % des Darlehensbetrages.
Die Kreditanträge stehen ab 18. Februar 2010 auf den Internetseiten der Rentenbank zur Verfügung. Eine Einschaltung der Bewilligungsbehörden der Länder ist nicht vorgesehen. Die Anträge werden, wie bei den Förderprogrammen der Rentenbank üblich, über die Hausbank eingereicht.