Navigation und Service der Landwirtschaftlichen Rentenbank

Springe direkt zu:

Willkommen im Pressebereich

Frist für Auszahlungsanträge im „Investitionsprogramm Landwirtschaft“ endet am 01.12.2023 – Übertragung von Mitteln ins Jahr 2024 möglich

Pressemitteilung |

17. Juli 2023

Frankfurt. Für alle Vorhaben des „Investitionsprogramm Landwirt­schaft“, die gemäß Zuwendungsbescheid bis zum 31. Oktober 2023 abgeschlossen sein müssen, verlängert die Rentenbank den Be­willigungszeitraum bis zum 1. Dezember 2023. Bis zu dieser Frist müssen alle Rechnungen mit den dazugehörigen Zahlungsbelegen über das Online-Portal auf der Homepage der Rentenbank einge­reicht sein. Bei den baulichen Anlagen (Kat. C) können Teilauszahlungen ab 5 000 EUR pro Auszahlungsantrag bereits im Vorfeld beantragt werden, sofern hierfür voll­ständige Rechnungen und Zahlungsbelege vorliegen.

Das Einreichen eines Auszahlungsantrags gegen Fristende kann zu einer längeren Bearbeitungszeit und zu einer Verzögerung bei der Auszahlung von Zuschüssen führen.

Bei einer Vollauszahlung in geförderten Baumaßnahmen sind neben den einzureichenden Rechnungen und Zahlungsbelegen zusätzlich die Bauabnahme, das AwSV-Gutachten sowie Fotos der fertigge­stellten Baumaßnahme einzureichen.

Bei nachgewiesenen Lieferschwierigkeiten ermöglicht die Rentenbank die Übertragung bereits bewilligter Zuschüsse ins Jahr 2024. Dazu müssen Antragstellende, die ihr Vorhaben bis zum Ende des Be­willigungszeitraums nicht durchführen bzw. notwendige Rechnungen und Zahlungsbelege nicht einreichen können, einen Antrag bei der Rentenbank stellen. Das entsprechende Formular kann hier heruntergeladen werden.

Die ausgefüllten und unterschriebenen Übertragungsanträge sind ab dem 1. August und bis spätestens zum 15. September 2023 per Post oder Fax bei der Rentenbank einzureichen. Erforderlich ist zu­sätzlich eine Händler- oder Herstellerbestätigung, dass der Förder­gegenstand bis zum Ende des Bewilligungszeitraums nicht lieferbar ist.

Der Anspruch auf Förderung verfällt, wenn bis zum Ende des Be­willigungszeitraums weder ein Übertragungsantrag noch ein Aus­zahlungsantrag eingereicht wurden. In Zweifelsfällen kann es rat­sam sein, vorsichtshalber eine Übertragung zu beantragen. Unmittelbar nach Lieferung des Fördergegenstands ist in jedem Fall ein Auszahlungsantrag zu stellen, um eine schnelle Auszahlung zu ermöglichen – unabhängig davon, ob zuvor bereits eine Übertragung ins Jahr 2024 beantragt wurde.

Die Rentenbank bietet das „Investitionsprogramm Landwirtschaft“ seit 2021 im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) an. Detaillierte Informationen zum Programm und zu den Auszahlungsanträgen sind unter hier zu finden. Darüber hinausgehende Fragen werden an der Hotline 069 710 499 41 und über bundesprogramme@rentenbank.de beantwortet.

 


Hintergrund:

Die Landwirtschaftliche Rentenbank ist die deutsche Förderbank für die Agrarwirtschaft und den ländlichen Raum. Der Förderauftrag schließt neben der Land- und Forstwirtschaft sowie der gesamten Wertschöpfungskette Lebensmittel den Ausbau erneuerbarer Energien ebenso ein wie die Förderung der Bioökonomie. Besonderes Gewicht liegt auf der Innovationsförde­rung. Sie reicht von der Forschung und Entwicklung an Hochschulen über die Förderung agrarnaher Start-ups bis hin zur Markt- und Praxiseinführung neuer Technologien und Pro­dukte. Die Förderinstrumente der Rentenbank sind Zuschüsse und Programmkredite. Die Programmkredite werden wettbewerbsneutral über die Hausbanken der Endkreditnehmer vergeben. Die Rentenbank refinanziert Banken, Sparkassen und Gebietskörperschaften mit Bezug zum ländlichen Raum. Die Bank ist eine bundesunmittelbare Anstalt des öffentlichen Rechts, deren Grundkapital von der Land- und Forstwirtschaft der Bundesrepublik Deutschland aufgebracht wurde. Sie unterliegt dem KWG und wird von der BaFin und der Bundesbank be­aufsichtigt. Die Förderbank refinanziert sich an den Finanzmärkten und gehört zu den wenigen Triple-A-Adressen Deutschlands.