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Der Trend zu mehr Tierwohl setzt sich fort

Pressemitteilung |

18. Juli 2024

Frankfurt. Bis zum Jahr 2027 werden fast die Hälfte der Landwirtinnen und Landwirte in Deutschland ihre Tiere in den höheren Haltungsformen 3 und 4 halten, wie die Ergebnisse des Rentenbank-Agrarbarometers zeigen. Das sind noch einmal acht Prozent mehr als heute. Das größte Umstellungspotenzial besteht dabei in schweinehaltenden Betrieben.

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Befragt wurden rund 750 repräsentativ ausgewählte Landwirtinnen und Landwirte. Auf die Frage nach der aktuellen Haltungsform gaben 41 Prozent von ihnen die Stufen 3 und 4 der Haltungsformenkennzeichnung der Gesellschaft zur Förderung des Tierwohls in der Nutztierhaltung an. 25 Prozent halten ihre Tiere in der Haltungsform 2 und 29 Prozent in der Stufe 1. 13 Prozent der Befragten wollen in den nächsten zwei bis drei Jahren aber auf eine höhere Haltungsform umstellen. Damit würden dann insgesamt 49 Prozent der befragten Betriebe ihre Tiere in den Stufen 3 und 4 halten.


Die meisten Umstellungen werden von schweinehaltenden Betrieben geplant. Hier besteht zugleich das größte Potenzial. Auch der Bedarf ist am höchsten, denn noch bekommt der Handel kein ausreichendes Angebot an Schweinefleisch aus den Haltungsformen 3 und 4. Während bereits 46 Prozent der Rinder in den Haltungsformen 3 und 4 gehalten werden, sind es bei den Schweinen laut der Umfrage derzeit gerade einmal 13 Prozent. Die Herausforderungen beim Umbau der Schweineställe sind vor allem aufgrund langwieriger Baugenehmigungen und Emissionsschutz höher.


Nikola Steinbock, Sprecherin des Vorstands der Rentenbank: „Die Tierhalter wollen in tiergerechtere Ställe investieren, das zeigen nicht nur die Zahlen unseres Agrarbarometers. Damit sich der positive Trend fortsetzen kann, müssen sich die Investitionen langfristig lohnen. Dies kann über Förderung flankiert werden. Vor allem aber brauchen wir passende gesetzliche Rahmenbedingungen sowie eine entsprechende Preisgestaltung an der Ladentheke und zwischen Lebensmitteleinzelhandel und Landwirten. Wir sind mit der Branche im engen Austausch und suchen nach gemeinsamen Lösungen entlang der Wertschöpfungskette, um den Umbau der Tierhaltung voranzubringen.“


„Neben der wirtschaftlichen Bedeutung der Tierhaltung für die landwirtschaftlichen Betriebe und die Regionen, in denen sie stattfindet, können mit ihr auch positive Effekte auf Boden, Natur und Umwelt verbunden sein. Deshalb wollen wir die tierhaltenden Betriebe weiter unterstützen – mit unserer Innovationsförderung und auch mit unseren Förderkreditprogrammen.“, so Nikola Steinbock weiter.


Mit dem Programm „Nachhaltigkeit“ fördert die Landwirtschaftliche Rentenbank Investitionen zur Verbesserung der Tierhaltung. Ende März wurde zudem das Programm „Zukunftsfelder im Fokus" um ein neues Zukunftsfeld zur „Förderung von Stallumbauten für mehr Tierwohl" erweitert. Bis Ende Juni konnten bereits mehr als 6 Mio. Euro Investitionssumme zugesagt werden. Die Förderdarlehen im Zukunftsfeld "Stallumbauten für mehr Tierwohl" sind kombinierbar mit den Zuschüssen, die die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) im Rahmen des Bundesprogramms "Umbau der landwirtschaftlichen Tierhaltung" vergibt.


Mehr zu den Förderangeboten der Rentenbank finden Sie auf unserer Homepage. Dort sind unter Analysen und Studien auch die Ergebnisse des Rentenbank-Agrarbarometers veröffentlicht.

 

Hintergrund:
Die Landwirtschaftliche Rentenbank ist die deutsche Förderbank für die Agrarwirtschaft und den länd-lichen Raum. Der Förderauftrag schließt neben der Land- und Forstwirtschaft sowie der gesamten Wert-schöpfungskette Lebensmittel den Ausbau erneuerbarer Energien ebenso ein wie die Förderung der Bio-ökonomie. Besonderes Gewicht liegt auf der Innovationsförderung. Sie reicht von der Forschung und Ent-wicklung an Hochschulen über die Frühfinanzierung agrarnaher Start-ups bis hin zur Markt- und Praxis-einführung neuer Technologien und Produkte. Die Förderinstrumente der Rentenbank sind Zuschüsse, Nachrangdarlehen und Programmkredite. Die Programmkredite werden wettbewerbsneutral über die Hausbanken der Endkreditnehmer vergeben. Die Rentenbank refinanziert Banken, Sparkassen und Ge-bietskörperschaften mit Bezug zum ländlichen Raum. Die Bank ist eine bundesunmittelbare Anstalt des öffentlichen Rechts, deren Grundkapital von der Land- und Forstwirtschaft der Bundesrepublik Deutschland aufgebracht wurde. Sie unterliegt dem KWG und wird von der BaFin und der Bundesbank beaufsichtigt. Die Förderbank refinanziert sich an den Finanzmärkten und gehört zu den wenigen Triple-A-Adressen Deutschlands.