Wir setzen auf unserer Website Cookies ein. Einige von ihnen sind für das Funktionieren der Webseite notwendig, während andere nicht notwendig sind und uns helfen, unser Onlineangebot zu verbessern und zu analysieren. Soweit es für diese Zwecke erforderlich ist, geben wir Ihre Daten (z.B. Ihre IP-Adresse, Ihr Nutzungsverhalten auf unserer Website) an unsere Partner weiter. Einige Partner behalten sich vor, Ihre übermittelten Informationen zu eigenen Zwecken (z.B. für die Anzeige von personalisierter Werbung, zur Verbesserung der eigenen Dienste) weiterzuverarbeiten. Unsere Partner führen die Informationen möglicherweise mit weiteren Daten, die Sie unseren Partnern anderweitig bereitstellen (z.B. auf anderen Webseiten, in Apps), zusammen. Ihre Informationen können dabei auch geräteübergreifend verknüpft werden. Wir weisen darauf hin, dass sich die Server unserer Partner in Drittländern befinden können, in denen gegebenenfalls kein gleichwertiges Datenschutzniveau gewährleistet ist.
Sie können die Funktionen der Website für alle vorstehenden Zwecke ("Cookies Akzeptieren") oder nur für die von Ihnen angeklickten Zwecke ("Auswahl erlauben") aktivieren. Sie können auch alle Cookies ablehnen („Cookies Ablehnen“). Eine einmal erteilte Einwilligung können Sie jederzeit frei und mit Wirkung für die Zukunft über diesen Cookie-Banner widerrufen.
Weitere Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen. Unser Impressum finden Sie hier.
Cookie-Einstellungen vornehmen
Um diesen Inhalt zu sehen, aktivieren Sie bitte die jeweilige Einstellung im Consent-Banner. Klicken Sie hier, um Ihre Einstellungen anzupassen.
Navigation und Service der Landwirtschaftlichen Rentenbank
„Investitionsprogramm Landwirtschaft“: Rentenbank startet Interessenbekundung 2022
Pressemitteilung |
17. Juni 2022
Frankfurt. Das „Investitionsprogramm Landwirtschaft“ des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) geht in die nächste Runde. Die Landwirtschaftliche Rentenbank startet hierfür ein neues Interessenbekundungsverfahren. Vom 18.07.2022 bis zum 27.07.2022 können über ihr Förderportal die Interessenbekundungen abgegeben werden.
Um Chancengleichheit zu gewährleisten, verlieren die Interessenbekundungen aus dem April 2021 ihre Gültigkeit. Es müssen daher alle an einer Förderung interessierten Unternehmen an der neuen Interessenbekundung teilnehmen. Voraussetzung für die Teilnahme an der Interessenbekundung ist eine Registrierung im Rentenbank-Förderportal https://lw-foerderportal.rentenbank.de.
Im Anschluss an das Interessenbekundungsverfahren führt die Rentenbank eine Reihung mit allen Unternehmen durch, die Interesse an einer Förderung haben. Die ersten Einladungen zur Antragstellung wird die Rentenbank voraussichtlich Anfang August versenden.
Neu in dieser Antragsrunde ist, dass in der Kategorie „Anlagen und Bauten zur Lagerung von Wirtschaftsdüngern“ die Frist für die Erstellung des Zuschussantrags im Förderportal auf 120 Tage verlängert wurde. Grund dafür ist, dass die Verfahren der für die Förderung erforderlichen Baugenehmigung häufig sehr zeitintensiv sind. In den übrigen Kategorien („Maschinen der Außenwirtschaft“ und „Separationsanlagen“) bleibt die Frist von 30 Tagen bestehen. Für alle Anträge gilt weiterhin, dass Zuschuss- und Refinanzierungsantrag spätestens zwei Monate nach Erstellung des Zuschussantrages im Förderportal durch die Hausbank bei der Rentenbank eingereicht werden müssen.
Die Rentenbank bietet im Auftrag des BMEL seit dem Anfang 2021 Zuschüsse zu Investitionen in besonders umwelt- und klimaschonende Bewirtschaftungsweisen an. Das Programm ist bis 31. Dezember 2024 befristet. Detaillierte Informationen zum „Investitionsprogramm Landwirtschaft“ und zum neuen Interessenbekundungsverfahren sind unter www.rentenbank.de zu finden. Darüber hinausgehende Fragen werden an der Hotline 069 / 710499 41 und über bundesprogramme@rentenbank.de beantwortet.
Hintergrund: Die Landwirtschaftliche Rentenbank ist die deutsche Förderbank für die Agrarwirtschaft und den ländlichen Raum. Im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags fördert sie agrarbezogene Vorhaben durch zinsgünstige Finanzierungen, die sie wettbewerbsneutral über die Hausbanken vergibt. Sie refinanziert Banken, Sparkassen und Gebietskörperschaften mit Bezug zum ländlichen Raum. Die Gewinnverwendung unterliegt ebenfalls dem Förderauftrag. Die Bank ist eine bundesunmittelbare Anstalt des öffentlichen Rechts, deren Grundkapital von der Land- und Forstwirtschaft der Bundesrepublik Deutschland aufgebracht wurde. Sie unterliegt dem KWG und wird von der BaFin und der Bundesbank beaufsichtigt. Die Förderbank refinanziert sich an den Finanzmärkten und gehört zu den wenigen Triple-A-Adressen Deutschlands.