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BMEL Zuschüsse

Investitionsprogramm Landwirtschaft des BMEL

BMEL Zuschüsse

Investitionsprogramm Landwirtschaft des BMEL

Über das Investitionsprogramm Landwirtschaft

Die Landwirtschaftliche Rentenbank bietet im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) seit dem 11. Januar 2021 Zuschüsse zu Investitionen in besonders umwelt- und klimaschonende Bewirtschaftungsweisen an. Das Programm ist auf 4 Jahre befristet (bis 31. Dezember 2024). Antragsberechtigt sind landwirtschaftliche Betriebe, landwirtschaftliche Lohnunternehmen und gewerbliche Maschinenringe.

Was wird gefördert?

Förderfähig sind Investitionen in umwelt- und ressourcenschonende Technik, beispielsweise

  • Maschinen und Geräte der Außenwirtschaft zur exakten Wirtschaftsdünger- und Pflanzenschutzmittelausbringung und zur mechanischen Unkrautbekämpfung sowie
  • bauliche Anlagen zur emissionsarmen Lagerung von Wirtschaftsdüngern und
  • Anlagen zur Gülleseparation

gemäß Positivliste des BMEL. Die Positivliste wird regelmäßig erweitert. Sollte Ihr Investitionsvorhaben bisher nicht auf der Positivliste aufgeführt sein, wenden Sie sich bitte an den Hersteller. Dieser kann die Aufnahme beim BMEL beantragen. Informationen zu den Kriterien für die Positivliste finden Sie im Merkblatt des BMEL. Hinweis: Für die Förderfähigkeit ist immer die zum Zeitpunkt der Antragstellung aktuelle Positivliste ausschlaggebend.

 

Angebotsvergleiche für Fördergegenstände erforderlich

Wenn Sie den Fördergegenstand in der Positivliste gefunden haben, ist ein Angebotsvergleich durchzuführen. Hinweise dazu finden Sie in den FAQ (PDF). Zur Dokumentation füllen Sie bitte das Formular "Auskunft zum Angebotsvergleich" aus und bewahren es in Ihren Akten auf. Die Angebote und Dokumentation müssen nicht eingereicht werden!

 

Art und Höhe der Förderung 

- Das Mindestinvestitionsvolumen je Antrag beträgt 10 000 Euro.
- Der Zuschuss beträgt 40 % der Investitionssumme bei landwirtschaftlichen Betrieben und
- 10 % (20 % bei Kleinunternehmern) der Investitionssumme bei landwirtschaftlichen Lohnunternehmen und gewerblichen Maschinenringen.
- Das maximal in den Jahren 2021 bis 2024 förderfähige Investitionsvolumen ist auf 1 Million Euro je Zuwendungsempfänger begrenzt.
- Für landwirtschaftliche Betriebe wird die Förderung auf 250 000 Euro pro Unternehmen und Investitionsvorhaben begrenzt.
- Die Förderung für gewerbliche Unternehmen darf eine Fördersumme von 100 000 Euro pro Unternehmen und Investitionsvorhaben nicht übersteigen. 

Der Zuschuss ist mit einem zinsgünstigen Programmkredit der Rentenbank kombiniert, den die Antragsteller bei ihrer Hausbank beantragen.

 

Wie erfolgt die Antragstellung?

Weitere Informationen finden Sie hier.

Aktuelles

16.02.2024 - Verlängerung des Bewilligungszeitraums für das Jahr 2024

Für alle Vorhaben des „Investitionsprogramm Landwirtschaft“, die gemäß Zuwendungsbescheid bis zum 31. Oktober 2024 abgeschlossen sein müssen, verlängert die Rentenbank den Bewilligungszeitraum bis zum 1. Dezember 2024.

Bis zu dieser Frist müssen alle Rechnungen mit den dazugehörigen Zahlungsbelegen über das Online-Portal auf der Homepage der Rentenbank eingereicht worden sein. Bei den baulichen Anlagen (Kat. C) können Teilauszahlungen ab 5 000 EUR pro Auszahlungsantrag bereits im Vorfeld beantragt werden, sofern hierfür vollständige Rechnungen und Zahlungsbelege vorliegen.

Der Anspruch auf Förderung verfällt, wenn bis zum Ende des Bewilligungszeitraums kein Auszahlungsantrag eingereicht wurde.  

Aufgrund des regulären Auslaufens der Richtlinie zum Dezember 2024 ist keine Übertragung der Mittel in das Jahr 2025 möglich. Bitte sprechen Sie mit Ihren Händlern daher rechtzeitig über den Liefertermin.

 

17.01.2024 - Wiederaufnahme der Bewilligungen im Investitionsprogramm

Im Rahmen des Investitions- und Zukunftsprogramm können ab sofort wieder Bewilligungen ausgesprochen werden. Wir bearbeiten daher die uns bereits vorliegenden Anträge als auch alle Anträge, die noch fristgerecht über die Hausbanken eingereicht werden.

24.11.2023 - Auswirkungen der Haushaltssperre auf Bewilligungen im Investitionsprogramm

Aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts ist vom Bundesministerium der Finanzen eine haushaltswirtschaftliche Sperre verhängt worden. Wir dürfen daher aktuell keine neuen Bewilligungen im Investitionsprogramm Landwirtschaft ausstellen.

Alle bereits ausgestellten Bewilligungen sind von der Sperre nicht betroffen. Hier können weiter Auszahlungsanträge eingereicht werden.

Sobald es weitere Informationen gibt, werden wir hier informieren.

08.11.2023 - Informationen zu aktuellen Rahmenbedingungen im IuZ

Das Investitionsprogramm Landwirtschaft des BMEL ist ein großer Erfolg und unterstreicht ein weiteres Mal die Bereitschaft der landwirtschaftlichen Unternehmen, in moderne umwelt- und klimafreundliche Technik zu investieren. Das Programm endet gemäß Richtlinie im Jahr 2024.

Aufgrund der Haushaltssituation wurde beschlossen, kein weiteres Interessenbekundungsverfahren mehr durchzuführen.

Zunächst werden die bereits vorliegenden Antragstellungen für die Bewilligung der noch bis zum Programmende zur Verfügung stehenden Fördermittel genutzt. Die Bewilligung der Anträge wird durch die Landwirtschaftliche Rentenbank schnellstmöglich erfolgen. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass die antragstellenden landwirtschaftlichen Unternehmen ihre Investition möglichst noch bis Ende 2024 auszahlungswirksam abschließen können.

25.09.2023 - Verlängerung des Bewilligungszeitraums für das Jahr 2023 

Für alle Vorhaben des „Investitionsprogramm Landwirtschaft“, die gemäß Zuwendungsbescheid bis zum 31. Oktober 2023 abgeschlossen sein müssen, verlängert die Rentenbank den Bewilligungszeitraum bis zum 1. Dezember 2023.

Bis zu dieser Frist müssen alle Rechnungen mit den dazugehörigen Zahlungsbelegen über das Online-Portal auf der Homepage der Rentenbank eingereicht sein. Bei den baulichen Anlagen (Kat. C) können Teilauszahlungen ab 5 000 EUR pro Auszahlungsantrag bereits im Vorfeld beantragt werden, sofern hierfür vollständige Rechnungen und Zahlungsbelege vorliegen.

Der Anspruch auf Förderung verfällt, wenn bis zum Ende des Bewilligungszeitraums kein Auszahlungsantrag eingereicht wurden. 

Unmittelbar nach Lieferung des Fördergegenstands ist in jedem Fall ein Auszahlungsantrag zu stellen, um eine schnelle Auszahlung zu ermöglichen – unabhängig davon, ob zuvor bereits eine Übertragung ins Jahr 2024 beantragt wurde.

04.08.2023 - Einladungsrunde August 2023 - Auskunft über die Mittelverteilung 

Die Landwirtschaftliche Rentenbank hat auf Basis des Interessenbekundungsverfahrens vom März 2023 im August weitere Einladungen zur Antragstellung verschickt. Abweichend zu den bisherigen Einladungsrunden wurde die Mittelverteilung neben des durch die Interessenbekundung erkennbaren Bedarfs unter der Berücksichtigung des Förderzwecks wie folgt vorgenommen: Auf Kategorie A entfallen volumenbezogen 89,7%, auf Kategorie B 6,4% und auf Kategorie C 3,8% aller im August 2023 verschickten Einladungen.

01.03.2023 - Erste Einladungen zur Antragsstellung werden versandt

In dem Ende Januar abgeschlossenen Verfahren haben mehr als 12 000 Unternehmen ihr Interesse an einer Förderung in der Antragsrunde 2023 des „Investitionsprogramms Landwirtschaft“ des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) bekundet.

Alle eingegangenen Interessenbekundungen aus dem Januar 2023 wurden inzwischen per Zufallsverfahren in eine Reihenfolge gebracht.

In dieser Reihenfolge versendet die Rentenbank ab 2. März 2023 entsprechend der verfügbaren Haushaltsmittel die Einladungen zur Antragstellung. Nur wer eine Einladung erhält, ist berechtigt, im Förderportal der Rentenbank einen Antrag zu stellen.

27.01.2023 - Interessenbekundungsverfahren vom 16. bis 26. Januar 2023

In der Zeit vom 16. bis 26. Januar fand das Interessenbekundungsverfahren für das "Investitions- und Zukunftsprogramm in der Landwirtschaft" statt. Interessenbekundungen aus dem Juli 2022 haben damit ihre Gültigkeit verloren. 

Aktuell führen wir das Reihungsverfahren durch. Sobald die nötigen Abstimmungen erfolgt sind, werden wir die ersten Einladungen zur Antragstellung versenden.

22.02.2022 - Informationen zum Wechsel in die Regelbesteuerung

Laut der Richtlinie des BMEL zur Investitionsförderung im Rahmen des Investitions- und Zukunftsprogramms für die Landwirtschaft, ist Umsatzsteuer nur förderfähig, wenn der Antragsteller nicht zum Abzug der Vorsteuer berechtigt ist.

Sollten Sie einen Antrag als pauschalierendes Unternehmen auf Brutto-Basis gestellt und bewilligt bekommen haben, beachten Sie bitte die Hinweise in diesem Informationsdokument

Änderungsantrag, Stand: 01.2024

Neuerungen und Termine auf einen Blick


Ihre Ansprechpartner 

Auf dieser Internetseite finden Sie alle aktuell verfügbaren Informationen zum Programm.
Diese werden regelmäßig aktualisiert und erweitert.

Weitere Fragen beantworten wir gerne unter der Rufnummer: 069 / 710 499 41
Sie erreichen uns telefonisch montags bis freitags an Werktagen von 8:00 bis 17:00 Uhr.

Für die Entgegennahme der Anrufe und die Beantwortung von Anfragen setzt die Rentenbank ein Callcenter aus Rostock ein (Majorel). Mit diesem Dienstleister wurde ein datenschutzkonformer Vertrag über die Auftragsverarbeitung geschlossen, mit dem sichergestellt wird, dass die erhobenen Daten nur zum Zweck der Annahme und Beantwortung von Anliegen verarbeitet werden. Eine Datenverarbeitung findet ausschließlich in Deutschland statt. Nähere Informationen zum Thema Datenschutz finden Sie hier.